Jahresabschlüsse

Allgemeines

Bilanzierung

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Überschussrechnung

Elektronische Übermittlungen

Allgemeines

Wir erstellen den Jahresabschluss (Bilanz, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Überschussrechnung) samt den dazugehörigen Steuererklärungen und übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt.

Wann muss ich bilanzieren, wann genügt eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?

Dies richtet sich nach Rechtsform, Betriebsgröße und Einkunftsart.
Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs ist grundsätzlich ein Jahresabschluss im Sinne des UGB (Unternehmensgesetzbuch) bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (eventuell auch Lagebericht) zu erstellen.
Bei Überschreiten der sogenannten Buchführungsgrenzen lt UGB (derzeit 700.000 Euro Umsatz) ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.
Bei Unterschreiten der Buchführungsgrenzen darf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden (Erfassung der Einnahmen und Ausgaben im Zeitpunkt der Zahlung).
 

Bilanzierung

Was muss ich vorlegen?

Unterlagen (Belege) über Anlagenzu- und abgänge, Wertpapierdepotauszüge
Inventur der Halb- und Fertigfabrikate und der Warenvorräte zum Bilanzstichtag
Auflistung der unfertigen Arbeiten
Liste der zweifelhaften Forderungen (Schriftverkehr mit Rechtsanwälten, Anmeldung bei Kreditschutzverbänden, Konkurseröffnungen, ...)
Unterlagen zu Rückstellungen (Gewährleistungen, Mängelrügen, Prozesskosten, offene Urlaube, Zeitguthaben der Mitarbeiter,  ...)
Beitragsvorschreibungen der GKK und der SVA, Kopie der letzten Bankauszüge und des Kassabuches
weitergehende Informationen siehe Checkliste Bilanzierung.

Wir ermitteln für Sie das Jahresergebnis nach Unternehmens- und Steuerrecht,
erstellen die Anlagenbuchhaltung und die Steuererklärungen unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen und Prämien.

Mein Unternehmen ist eine GmbH. Gibt es da spezielle Dinge zu beachten?

Es ist ein Anhang und bei Überschreiten gewisser Grenzen ein Lagebericht zu erstellen.
Der Jahresabschluss ist beim Firmbenbuchgericht elektronisch einzureichen.
 

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Ich bin Einnahmen-Ausgaben-Rechner. Was benötigen Sie für den Jahresabschluss?

Belege (Einnahmen und Ausgaben), die im abzuschließenden Jahr bezahlt wurden
Unterlagen (Belege) über Anlagenzu- und abgänge, Wertpapierdepotauszüge
Beitragsvorschreibungen der GKK und der SVA, Kopie der letzten Bankauszüge
Wareneingangsbuch
weitergehende Informationen siehe Checkliste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Wir ermitteln für Sie das Jahresergebnis nach Steuerrecht, erstellen die Anlagenbuchhaltung und die Steuererklärungen unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen und Prämien.
 

Überschussrechnung

Ich habe Vermietungseinkünfte. Was benötigen Sie für den Jahresabschluss?

Belege (Einnahmen und Ausgaben), die im abzuschließenden Jahr bezahlt wurden
Unterlagen (Belege) über Anlagenzu- und abgänge, Wertpapierdepotauszüge
Kopie der letzten Bankauszüge
weitergehende Informationen siehe Checkliste Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Wir ermitteln für Sie das Jahresergebnis nach Steuerrecht unter Beachtung der Liebhaberei-Kriterien, erstellen die Anlagenbuchhaltung und die Steuererklärungen unter Berücksichtigung von möglichen Freibeträgen.
 

Elektronische Übermittlungen an

Finanzamt

Steuererklärungen, Jahrsabschlüsse
Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen, Meldung der grenzüberschreitenden Dienstleistungen

Gebietskrankenkasse

Jahreslohnzettel L16 (Dienstnehmer), Meldung gem. §109a EStG (freie Dienstnehmer, Vortragende, ...)

Firmenbuch

Bilanzen von Kapitalgesellschaften

Statistik Austria

Intrastatmeldungen, Erhebungsbögen

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