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Bitte beachten Sie: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss sie als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.
Bitte beachten Sie: Ein Fahrtenbuch sollte händisch geführt werden, da elektronische Fahrtenbücher von der Finanz oft nicht akzeptiert werden, weil diese jederzeit verändert werden können. Wird zB ein Excel-Fahrtenbuch geführt, sollten noch andere Aufzeichnungen vorhanden sein, die als Nachweis herangezogen werden können.
Zählliste als Hilfe für die Bestandsaufnahme von Vorräten