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Kassabuch

Bitte beachten Sie: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss sie als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

Fahrtenbuch

Bitte beachten Sie: Ein Fahrtenbuch sollte händisch geführt werden, da elektro­ni­sche Fahrtenbücher von der Finanz oft nicht akzep­tiert werden, weil diese jederzeit verändert werden können. Wird zB ein Excel-Fahrtenbuch geführt, sollten noch andere Auf­zeich­nungen vorhanden sein, die als Nachweis heran­ge­zogen werden können.

Inventuraufnahmeblatt

Zählliste als Hilfe für die Bestandsaufnahme von Vorräten

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NEWS
Wichtige Termine zum 30. September
Der 30.9. ist im Steuerrecht ein bedeutender Stichtag. Für Unternehmer laufen an diesem Tag mehrere wichtige Fristen ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuertermine.
Neue Finanzordnungswidrigkeit
Das Bundesfinanzgericht (BFG) stellte klar, dass die Verwendung verfälschter, falscher oder unrichtiger Belege ein eigenständiges Finanzvergehen neben einer Abgabenhinterziehung darstellt und die beiden Delikte somit jeweils für sich bestraft werden können.
Wertpapierdepot-Übertragung vom Ausland
Wertpapiere, die von einem ausländischen Depot auf ein österreichisches Depot übertragen werden, müssen seit 1.7.2026 innerhalb eines Monats dem Finanzamt gemeldet werden.
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