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Kassabuch

Bitte beachten Sie: Die Führung eines Kassabuchs als Excel-Datei wird aufgrund gesetzlicher Verfahrensvorschriften nicht anerkannt. Bei der Führung eines Kassabuchs mittels Datenträger muss nämlich sichergestellt sein, dass Eintragungen nicht in einer Weise verändert werden können, dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. Damit diese Excel-Vorlage steuerlich anerkannt wird, muss sie als Vorlage ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden. Die Eintragungen dürfen nicht mit leicht entfernbaren Schreibmitteln erfolgen.

Fahrtenbuch

Bitte beachten Sie: Ein Fahrtenbuch sollte händisch geführt werden, da elektro­ni­sche Fahrtenbücher von der Finanz oft nicht akzep­tiert werden, weil diese jederzeit verändert werden können. Wird zB ein Excel-Fahrtenbuch geführt, sollten noch andere Auf­zeich­nungen vorhanden sein, die als Nachweis heran­ge­zogen werden können.

Inventuraufnahmeblatt

Zählliste als Hilfe für die Bestandsaufnahme von Vorräten

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NEWS
Neuerungen bei Dienstzetteln
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstzettel eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.
Einlagen und Entnahmen bei Personengesellschaften
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine Regelung für Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters für Übertragungsvorgänge ab 30.06.2024 beschlossen. Übertragungsvorgänge aus bzw. in das Vermögen von Personengesellschaften wurden einer einheitlichen Regelung unterzogen.
Keine Gebührenbefreiung bei Hotelpachtverträgen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte kürzlich zu entscheiden, ob die Gebührenbefreiung für Verträge über die Miete von Wohnräumen auch auf einen Hotelpachtvertrag Anwendung findet.
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