UID-Nummer

Informationen zur UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer, VAT-Nº) können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen

Informationen zur UID-Nummer

Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nr. eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU weit das so genannte Bestätigungsverfahren eingeführt. Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.

Online-Frage UID-Nummer

Eine qualifizierte Abfrage (mit Name und Adresse des Unternehmers) können Sie im Finanzonline durchführen. Wenn Sie keine Zugangsdaten haben, übernehmen wir die Abfrage gerne für Sie.

Sollten Sie eine UID-Nr. benötigen, wenden Sie sich an fair-steuern.

Die EU-Mitgliedsländer finden Sie hier.

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NEWS
Neues Telearbeitsgesetz
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen.
Neuerungen bei Dienstzetteln
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstzettel eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.
Verschärfte Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferung
Trotz diverser EuGH-Judikate bestehen strenge Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann es zu empfindlichen umsatzsteuerlichen Nachversteuerungen kommen.
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