UID-Nummer

Informationen zur UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer, VAT-Nº) können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen

Informationen zur UID-Nummer

Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nr. eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU weit das so genannte Bestätigungsverfahren eingeführt. Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.

Online-Frage UID-Nummer

Eine qualifizierte Abfrage (mit Name und Adresse des Unternehmers) können Sie im Finanzonline durchführen. Wenn Sie keine Zugangsdaten haben, übernehmen wir die Abfrage gerne für Sie.

Sollten Sie eine UID-Nr. benötigen, wenden Sie sich an fair-steuern.

Die EU-Mitgliedsländer finden Sie hier.

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NEWS
Widmung in Bauland stellt keine Umwidmung dar
Die Widmung einer Liegenschaft als Aufschließungszone stellt keine Umwidmung dar, wenn eine Bebauung raumordnungsrechtlich nicht möglich ist. Erst die Freigabe zur Bebauung ist als Umwidmung zu qualifizieren.
Aufteilung des Kaufpreises beim Verkauf mehrerer Grundstücke
Werden mehrere Grundstücke gleichzeitig an denselben Erwerber veräußert, hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses großen Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen. Die vereinbarte Aufteilung des Kaufpreises kann zudem durch Behörden und Gerichte abgeändert werden.
Zurechnung von Einkünften bei Zuwendungsfruchtgenuss
Wird beim Zuwendungsfruchtgenuss die Immobilie vor Einräumen des Fruchtgenusses unbefristet vermietet, sind die Mieteinkünfte beim Eigentümer zu besteuern. Wird die Immobilie erst danach – auf Risiko und Initiative des Fruchtgenussberechtigten – vermietet, sind die Einkünfte diesem zuzurechnen.
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