Vereinssteuerrechtliche Informationen

Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002 müssen einen ideellen Zweck verfolgen und dürfen nicht auf Gewinn berechnet sein.

Vereine, deren Zweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist, sind zum Teil steuerbefreit bzw. -begünstigt.

Die übrigen Vereine unterliegen der vollen Steuerpflicht nach dem Körperschaftsteuergesetz, zahlen jedoch keine Mindest-Körperschaftsteuer.

Vereine, die sich einer speziellen Prüfung unterziehen, dürfen das Spendengütesiegel führen.

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