Aufzeichnungspflichten

Grundaufzeichnungen

formelle Mängel

materielle Mängel

Grundaufzeichnungen

 

Insbesondere folgende Aufzeichnungen sind zu führen, aufzubewahren (grundsätzlich 7 Jahre) und im Rahmen einer Betriebsprüfung (wenn möglich elektronisch) vorzulegen:

Das Finanzamt ist zur Schätzung im Falle eines mangelhaften Rechungswesens berechtigt. Folgende Mängel können bestehen:  

Formelle Mängel

Materielle Mängel

Eine an sich formell ordnungsmäßige Buchhaltung schützt nicht vor einer Schätzung, wenn begründete Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen bestehen:

 

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Für individuelle Beratung steht Ihnen Ihr fair-steuern-Team jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Stand 04.10.2011

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