Aufzeichnungspflichten

Grundaufzeichnungen

formelle Mängel

materielle Mängel

Grundaufzeichnungen

 

Insbesondere folgende Aufzeichnungen sind zu führen, aufzubewahren (grundsätzlich 7 Jahre) und im Rahmen einer Betriebsprüfung (wenn möglich elektronisch) vorzulegen:

Das Finanzamt ist zur Schätzung im Falle eines mangelhaften Rechungswesens berechtigt. Folgende Mängel können bestehen:  

Formelle Mängel

Materielle Mängel

Eine an sich formell ordnungsmäßige Buchhaltung schützt nicht vor einer Schätzung, wenn begründete Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen bestehen:

 

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Für individuelle Beratung steht Ihnen Ihr fair-steuern-Team jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Stand 04.10.2011

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NEWS
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Die im Jahr 2014 eingeführte Abgabenerhöhung hat zur Folge, dass Selbstanzeigen, die erst bei Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet werden, nur dann strafbefreiend wirken, wenn neben den offengelegten, verkürzten Abgaben auch der entsprechende Zuschlag bezahlt wird.
Neues Telearbeitsgesetz
Mit dem neuen Telearbeitsgesetz werden mit 1.1.2025 die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Telearbeit auch außerhalb der Wohnung des Arbeitnehmers geschaffen.
Erleichterungen für Familienunternehmen bei Betriebsübergaben
Durch das kürzlich beschlossene Grace-Period-Gesetz wurden Erleichterungen für Betriebsübergaben geschaffen. Neben gewerbe- und arbeitsrechtlichen Änderungen besteht die Möglichkeit, während des Übergabeprozesses durch die Abgabenbehörde begleitet zu werden.
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